Minuszinsen bald auch für Privatanleger?
25. Januar 2021
Die ersten heimischen Kreditinstitute haben inzwischen das Tabu gebrochen und verrechnen nicht nur Firmen- sondern auch Privatkunden für deren Bankguthaben negative Zinsen. Eigentlich sind Minuszinsen gar nicht erlaubt, unter dem Begriff der „Verwahrgebühr“ findet dieses Vorgehen allerdings seine rechtliche Deckung. Weiterhin auch von derartigen Verwahrgebühren oder ähnlichen Umgehungslösungen ausgenommen sind Spareinlagen. Hier hat der oberste Gerichtshof bereits im Jahr 2009 klargestellt, dass Spareinlagen grundsätzlich Erträge und somit mehr als 0,00 Prozent Zinsen abwerfen müssen.
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