Freundschaftsdienst und Nachbarschaftshilfe – wer haftet?
20. Juli 2020
Glücklich ist wer Freunde hat, die beim Umzug helfen, die schweren Möbel und Kartons zu schleppen. … wer Nachbarn hat, die im Urlaub die Blumen gießen. … wer eine Oma hat, die am Abend den Babysitter macht. Solche Freundschaftsdienste gehören zu unserem sozialen Miteinander. Judikatur und Versicherungswesen sprechen von „Gefälligkeitsverhältnissen“: kurzfristige, unentgeltliche Leistungen ohne rechtliche Verpflichtungen, die aufgrund von Naheverhältnissen erbracht werden.
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