Lawinengefahr: Wer haftet bei losgetretenen Schneemassen?

3. Dezember 2019

Verschneite Landschaften locken jedes Jahr zahlreiche Wintersportler in die Berge, um sie mit Schiern, Snowboards, auf Schneeschuhen oder bei Schitouren zu erobern. Zum Vergnügen auf den Brettern gesellt sich aber auch die Gefahr durch Schneebretter und Lawinenabgänge.

Logetretene Schneemassen: Wer haftet?

Unterschätztes Risiko

Instabile Schneedecken, fehlende Sachkenntnis und Leichtsinn sind häufige Auslöser für Lawinenabgänge, die nicht nur Wintersportler gefährden, sondern auch schwere Schäden an Hab und Gut anderer verursachen können. Bei aller Tragik solcher Ereignisse stellt sich zudem die Frage, wer für den angerichteten Schaden haftet.

 

Haftpflicht in begrenztem Ausmaß

Wer eine Lawine auslöst, macht sich – zumindest in Österreich – nicht strafbar, kann aber zur Leistung von Schadenersatz herangezogen werden. Soweit vorhanden, greift zwar eine Privathaftpflichtversicherung, doch die Leistungshöhe ist begrenzt und kann insbesondere bei mehreren Verletzten oder getöteten Personen nicht ausreichend sein. Die eigene Verantwortung spielt aber auch bei Schneelawinen eine Rolle: Bei grober Fahrlässigkeit oder bewusster Inkaufnahme eines Unglücks können Versicherungen ihre Leistung ganz oder teilweise verweigern.

 

Vorsicht geboten

Abseits gesicherter Pisten ist die Gefahr besonders groß, eine Lawine auszulösen. Schitourengeher tun gut daran, sich im Vorfeld über die Schneelage zu erkundigen und Lawinenwarnstufen zu beherzigen. Pistenbenutzer wiederum sollten Warntafeln der Liftbetreiber vor gesperrten Abfahrten und „verbotenem Gelände“ nicht ignorieren und sich an die Markierungen halten – auch wenn die „unberührten“ Hänge besonders anziehend wirken mögen. Lassen Sie Vernunft walten und beachten Sie alle Vorsichtsmaßnahmen, dann kann es beruhigt heißen: „Auf die Bretter, fertig, los!“