Urheber im Recht: Was im Internet (nicht) erlaubt ist

4. Dezember 2019

Ein tolles Bild oder Video, ein kurzer Text, der perfekt auf die eigene Homepage passt: Wer im Internet sucht, wird meistens fündig. Doch auch, wenn es „User“ heißt, nutzen dürfen die Surfer solche Inhalte zumeist nicht. Dem schiebt das Urheberrecht einen Riegel vor.

Urheber im Recht

Grundsätzliches

Texte, Reden, Software, Lieder, Melodien, Bilder, Filme … Im Internet findet man (fast) alles, aber man darf (fast) nichts ohne Zustimmung verwenden! Lediglich der Urheber kann über sein individuelles Werk verfügen. Selbst wenn Fotos oder Texte im Internet ohne ausdrücklichen Copyright-Vermerk frei und ohne großen technischen Aufwand abrufbar sind, stellt das keinen Freibrief für die Weiterverbreitung dar. Das Kopieren solcher Werke (auch das Hochladen auf eine Website bzw. in Online-Shops stellt eine Vervielfältigung dar!) ist verboten. Wer das nicht beachtet, muss mit Abmahnungen rechnen – samt der Aufforderung, Inhalte zu löschen und Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

 

Verwertungsrechte

Will man fremde Fotos „hochladen“, muss man die Genehmigung der Urheber einholen – eine kostenlose Alternative sind Fotos mit Creative-Commons-Lizenz. Hat man für Bilder, Grafiken oder Textzitate die Verwertungs- oder Nutzungsrechte erhalten, sind Quellenangaben erforderlich – zumeist Titel und Urheberschaft. Ein absolutes No-Go ist es, die herangezogenen Werke eigenmächtig zu bearbeiten/zu verändern.

Noch ein Tipp: Auch bei selbst geschossenen Fotos benötigen Sie vor einer Veröffentlichung die Zustimmung abgebildeter Personen, um deren Interessen nicht zu verletzen! Übertretungen erfolgen häufig in sozialen Netzwerken wie Facebook & Co …

Musik & Video

Wie auch Bilder dürfen Musikinhalte zwar für den privaten Gebrauch auf einen Datenträger wie Festplatte oder DVD kopiert, aber nicht allgemein oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Achten Sie auf die rechtmäßige Quelle der Kopiervorlage: Hände weg von „Raubkopien“, die unter Umgehung des Kopierschutzes entstehen. Problematisch sind Tauschbörsen, die Zugriff auf Downloads gewähren und Uploads ermöglichen – dafür ist grundsätzlich die Genehmigung der Urheber erforderlich.

Streaming & Programme

Erlaubt oder nicht, das ist hier die Frage: Prinzipiell ist das bloße Ansehen von Inhalten im Internet ohne Download urheberrechtlich nicht relevant, allerdings wird das Streamen von Audio- oder Videodateien als Download gewertet – es wird also kompliziert. Auf der sicheren Seite ist man zumeist bei Live-Streams ohne zeitversetzten Abruf, auch auf YouTube eingebundene Videos sind zumeist urheberrechtlich unbedenklich zu genießen.

 

Klar ist die Rechtslage bei Computerprogrammen: Es sind lediglich Sicherungskopien gestattet, sofern sie für die Benutzung des Programms notwendig sind.

 

Blog & Homepage

Websites und Blogs ohne Passwortschutz gelten als öffentlich und unterliegen den genannten Regeln. Falls Sie gerade an Ihrem Auftritt im Netz basteln: Übernehmen Sie keine wesentlichen Gestaltungselemente aus dem Layout bestehender Websites, verwenden Sie eigene Fotos und Texte oder holen Sie – auch bei geplanten Verlinkungen – im Vorfeld die Genehmigung der Rechteinhaber ein!

 

Graubereich mit schwarzen Aussichten

Wer sich im Internet bewegt, bedenkt meist nicht, wie schnell man in rechtliche Graubereiche gerät – mit gravierenden Folgen. „Datenklau“ in jedweder Form ist kein Kavaliersdelikt: Bei Urheberrechtsverletzungen drohen auch Privatpersonen erhebliche Geld- bzw. Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren!