Passkontrolle ade?

1. Juli 2023

Ausweisen muss man sich immer können! Jetzt, wo die Reisesaison startet, ist es höchste Zeit, einen vorsorglichen Blick in den Reisepass zu werfen: Ein abgelaufenes Reisedokument kann auch innerhalb Europas zum Problem werden.

Ausweispflicht aufrecht

Gemäß Schengener Abkommen entfallen bei Reisen innerhalb Europas Personenkontrollen beim Grenzübertritt. Diese Regelung umfasst die meisten EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von Zypern, Bulgarien, Rumänien und Irland; dafür zusätzlich aufgrund von Sonderabkommen die Länder Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island. In der Praxis bedeutet das weniger Staus oder Wartezeiten an den Grenzen, dennoch gilt: Reist man in ein anderes Land ein, muss man Pass oder Personalausweis mitführen, um seine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen zu können! Ein Führerschein reicht da nicht – für Inländer gilt er nur in Österreich als amtlicher Lichtbildausweis.

 

Abgelaufen = aufgelaufen

Ist Ihr Pass oder Personalausweis abgelaufen, verlassen Sie sich nicht darauf, ohnehin fünf Jahre lang damit unterwegs sein zu dürfen. Zwar ist das in einigen Ländern Europas erlaubt, nicht aber in allen: Spanien etwa toleriert nur ein Jahr und haarig wird es, wenn Sie mit Flugzeug oder Schiff reisen: Manche Airlines, Kreuzfahrtlinien oder Fährgesellschaften verweigern die Beförderung, wenn das Reisedokument nicht gültig ist.

 

Weltweit nur mit Pass

Innerhalb der EU wird der Personalausweis als gleichwertiges Ausweisdokument anerkannt, bei Reisen außerhalb Europas benötigen Sie einen Pass und eventuell ein Visum zur Einreise. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die spezifischen Bestimmungen Ihrer Destination. Beim Notpass, der etwa bei Verlust oder Diebstahl ausgestellt wird, gelten in einigen Ländern wie den USA oder der Türkei Sonderbestimmungen – wenn Sie mit Notpass einreisen möchten, ist es ebenfalls ratsam, sich zuvor bei der Vertretung Ihres Ziellandes über bestehende Vorschriften zu informieren.

 

Kinder und Verwandte

Fahren Großeltern, andere Verwandte oder Bekannte mit Kindern ins Ausland, kann das problematisch werden. Minderjährige sollten – auch wenn sie alleine unterwegs sind – neben unbedingt gültigem Pass oder Personalausweis jedenfalls eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten mitführen, idealerweise in der Sprache des Urlaubslandes. Vordrucke dafür finden Sie z. B. → hier.

Übrigens: Fährt das Haustier mit in den Urlaub, benötigen Hunde und Katzen für Auslandsreisen einen EU-Heimtierausweis, den der Tierarzt ausstellt.

 

Unser Tipp

Ist Ihr Reisedokument nicht mehr gültig oder läuft es während Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes ab, kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Neuausstellung – üblicherweise müssen Sie dafür rund fünf Tage einrechnen, vor allem zur Hauptreisezeit kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. Den Antrag zur Neuausstellung müssen Sie nicht unbedingt an Ihrem Wohnsitz stellen, Sie können sich an jede österreichische Passbehörde wenden. Aktuelles und internationalen Normen entsprechendes Foto nicht vergessen!

 

 


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