Familienbonus Plus: Wichtige Tipps für die optimale Beantragung
5. Mai 2020
Da bis Ende Februar 2020 alle für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) relevanten Daten von den entsprechenden Stellen (Arbeitgeber, Spendenorganisationen, Kirchengemeinschaften, etc.) gemeldet werden mussten, können sich ab sofort alle Familien Geld vom Finanzamt retour holen, die sich den Familienbonus Plus nicht über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers auszahlen haben lassen.
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