#1) Melden
Sie müssen den Umzug auf jeden Fall Ihrem Versicherer melden, da sich der Versicherungsgegenstand ändert.
#2) Unterversicherung vermeiden
Übersiedeln Sie in eine größere Wohnung oder von einer Wohnung in ein Haus, werden Anpassungen in Ihrer Polizze notwendig werden, damit es zu keiner Unterversicherung kommt.
#3) Kündigung
Benötigen Sie am neuen Wohnort keine Versicherung, weil dort vielleicht bereits eine existiert, dann berechtigt Sie der Wohnungswechsel zur Kündigung der Haushaltsversicherung. Selbst dann, wenn Sie eine bestimmte Laufzeit vereinbart haben.
WICHTIG: Die Kündigung muss VOR Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt werden. Gängige Praxis ist der Nachweis des Wohnungswechsels mittels Meldezettel.
Tipp
Ein Wohnungswechsel ist eine günstige Gelegenheit, seine bestehende Haushaltsversicherung unter die Lupe zu nehmen. Planen Sie einen Umzug, setzen Sie sich kurz mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie auch im neuen Heim optimal versichert sind!
Wichtig: Um keine Fristen zu versäumen, melden Sie sich bitte auf jeden Fall vor Beginn des Umzugs bzw. vor der behördlichen Ummeldung bei uns!
Nehmen Sie Kontakt auf
Wir finden maßgeschneiderte Lösungen für Sie, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!