Aufgepasst bei Drohnenversicherung: Nicht jede Polizze ist rechtskonform!

6. Juni 2024

Wer beruflich mit Drohnen zu tun hat, weiß – hoffentlich – Bescheid: der Luftraum ist kein rechtsfreier Raum. Hobbypiloten sei dringend ans Herz gelegt, sich über die Anforderungen rund um die Nutzung ihrer Flugobjekte zu informieren.

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Registrierungspflicht auch im Privatbereich

Drohnen haben mittlerweile viele gewerbliche Einsatzbereiche erobert und dienen in manchen Fällen sogar als lebensrettende Flugobjekte. Im Privatgebrauch müssen Drohnen ebenfalls registriert sein, sofern es sich nicht um reines Spielzeug unter 250 g handelt. Unabhängig von ihrem Gewicht sind Drohnen jedoch auch dann bei der Luftfahrtbehörde Austria Control anzumelden, wenn sie Kameras oder andere Datenerfassungssysteme mit sich führen oder es sich um ein High-Speed-Gerät handelt, das bei einem Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule freisetzen kann. Registriert wird der jeweilige Betreiber/die Betreiberin, die ausgegebene Registrierungsnummer muss gut sichtbar an der Drohne angebracht werden.

 

Vorschriften und Versicherung

Registrierte Drohnenbetreiber*innen benötigen, so ist es gesetzlich verankert, einen Drohnenführerschein und zusätzlich eine Haftpflichtversicherung – die Polizzennummer ist bei der Anmeldung anzugeben und muss eine Deckungssumme von mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) umfassen – eine Umrechnungseinheit für Transportschäden, in Euro ist diese Zahl derzeit mit knapp 1,25 zu multiplizieren.

 

Vorsicht Irrglaube!

Wer meint, dass verursachte Schäden ohnehin mit einer Haushaltsversicherung (im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung) abgedeckt sind, irrt: Für Drohnen muss eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, in der Gerätedaten wie Modell, Seriennummer, Gewicht etc. ausdrücklich angeführt sind. Diesen Versicherungsnachweis müssen Drohnenpilot*innen beim Einsatz der Drohne mitführen!

Ebenfalls falsch kalkuliert, wer sich über eine Sammelpolizze beispielsweise in einem Modellsportverein korrekt versichert wähnt – denn ohne spezifische Gerätedaten der jeweiligen Drohne entsprechen solche Versicherungen nicht den gesetzlichen Anforderungen! Also Vorsicht bei Anbietern, die in Unkenntnis der Sachlage etwa per Mitgliedsbeitrag im Verein mit pauschalen Versicherungen werben, die im Ernstfall keine Deckung bieten – eine Lücke, die sich fatal auswirken kann.

 

Gut Flug, gut Landung, gut versichert.

Selbst Könner, die ihre Drohne souverän durch die Lüfte steuern, sind nicht gegen alle Eventualitäten gewappnet, denn neben Ungeschicklichkeit, Unaufmerksamkeit oder Bedienungsfehlern kann schon eine plötzliche Windböe das Gerät zum Absturz bringen. Geht dann nur die Drohne kaputt, hat man vergleichsweise noch Glück gehabt. Stürzt das unbemannte Flugobjekt auf andere Objekte oder gar Menschen, ist man hoffentlich richtig versichert.

Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge ist es ratsam, sich ebenso Gedanken über das Thema Rechtsschutz-Versicherung zu machen. Wer zudem sehr teure Drohnen und Equipment hat, sollte eventuell eine Ausrüstungs-Versicherung bzw. Kasko-Versicherung für die Drohne überlegen.

 


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