Aktuelles & Wissenswertes
Vorsicht Stolpersteine! Wichtige Absicherung für Studenten

Wer die Schule abgeschlossen hat und ein Studium beginnen will, sollte sich unter anderem über den passenden Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn anderenfalls kann ein Missgeschick, ein Unfall oder auch eine Krankheit schnell zur existenziellen Gefahr werden.
Prinzipiell ist es auch für Studenten wichtig, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Wer beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht und dabei einen anderen schädigt, also verletzt oder einen Sachschaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Besonders bei verursachten Personen-, aber auch Sachschäden kann dies ohne die passende Absicherung über eine Privathaftpflicht-Versicherung, die solche Schäden übernimmt, schnell zu einem finanziellen Desaster für den Unfallverursacher führen.
Doch auch, wer als Student zum Beispiel schwer erkrankt oder verunfallt und aufgrund dessen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, muss aufgrund einer unzureichenden gesetzlichen Absicherung dauerhaft mit finanziellen Problemen rechnen. Es gibt zwar diverse Risiken, für die man als Student, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, über bestehende Versicherungsverträge der Eltern Versicherungsschutz hat, allerdings gilt das nicht für alle Gefahren.
Altersabhängiger Versicherungsschutz
So bleibt ein Student in einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung der Eltern solange kostenlos mitversichert, bis er das in den zugrundeliegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegte Alter erreicht hat. Eine kostenlose Mitversicherung ist oftmals für Kinder bis zum 25. oder 27. Lebensjahr möglich, sofern sie die erste Ausbildung wie ein Studium oder eine Lehre noch nicht beendet haben.
Auch bei einer Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern sind volljährige, unverheiratete Kinder kostenlos, bis zu einer in den Versicherungs-Bedingungen festgelegten Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, mitversichert. Die Kinder dürfen zudem keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird, ausüben. Studenten sind in der Regel trotz BAföG-Bezug oder einem gelegentlich ausgeübten Job, um sich Geld hinzuzuverdienen, bei den Eltern mitversichert.
… ist nicht immer möglich, gewünscht oder ausreichend
Studenten, die nicht (mehr) bei den Eltern mitversichert sind, können sich in der GKV zu einem festgelegten Beitrag bis zum 30 Lebensjahr, sofern sie noch nicht das 14. Semester abgeschlossen haben, versichern. Der GKV-Monatsbeitrag liegt derzeit bei 66,33 € für die gesetzliche Kranken- und 16,55 € beziehungsweise bei Kinderlosen 18,17 € für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hinzu kommt noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag.
Studenten, für die keine kostenfreie Familienmitversicherung in der GKV besteht oder die sich von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien haben lassen, können eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung bei einem privaten Krankenversicherer zu vergünstigten Tarifen abschließen. Sie können damit die Vorteile eines Privatpatienten – je nach Vertragsvereinbarung gibt es im Gegensatz zur GKV einen verbesserten Leistungsumfang im ambulanten, stationären und/oder zahnärztlichen Bereich – in Anspruch nehmen.
Tipp: Studenten, die zeitweise im Ausland studieren oder dort ein Praktikum ableisten, sollten insbesondere als GKV-Versicherte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die GKV übernimmt medizinische Behandlungskosten wie Arzt- oder Krankenhauskosten im Ausland nur zum Teil und außerhalb der Europäischen Union wie in den USA in der Regel gar nicht.
Grundsätzlich ist es für alle (angehenden) Studenten sinnvoll, wenn ein Versicherungsfachmann die jeweilige Situation analysiert und dabei abklärt, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen. Gerne informieren wir Sie über alle Möglichkeiten und legen Ihnen ein unverbindliches Angebot!

Aktualisieren Sie ihren Browser:
![]() Mozilla Firefox |
![]() Google Chrome |